Betattungskosten im Detail
Die Gesamtkosten einer Bestattung setzen sich im Wesentlichen aus drei Bereichen zusammen:
- Eigenleistungen des Bestatters
- Fremdleistungen (z.B. Gärtner, Zeitung, Arzt)
- Friedhofsgebühren
Pauschal- und Lockangebote können im besten Fall nur Punkt 1 abdecken. Es ist nicht möglich, eine generell gültige Aussage zu den Gesamtkosten zu treffen, wenn noch nicht klar ist, auf welchem Friedhof, in welchem Grab eine Bestattung stattfinden soll. Darüber hinaus beschränken sich Pauschalangebote meist nur auf die minimalen Basisleistungen. Zusätzliche Leistungen, wie z.B. eine Traueranzeige in der Zeitung, Kosten für Blumenschmuck sind darin meist nicht abgebildet. Weil die Eigenleistungen des Bestatters aber häufig nur die Hälfte der Bestattungskosten ausmacht, ist es umso wichtiger alle drei Aspekte im Blick zu haben.
Mit 3 Tipps zum richtigen Angebot
Details
Achten Sie immer auf ein detailliertes Angebot, indem einzelne Leistungen separat aufgeschlüsselt sind. So lassen sich Angebote besser vergleichen.
Vergleichen Sie
Scheuen Sie sich nicht mehr als ein Angebot einzuholen. Seriöse Dienstleister erstellen Ihnen unverbindlich einen Kostenvoranschlag.
Fremdleistungen
Prüfen Sie immer, ob Fremdleistungen wie z.B. Krematorium oder Friedhofsgebühren in Ihrem Angebot enthalten sind. Andernfalls ist mit erheblich höheren Gesamtkosten zu rechnen.
Bestattungskosten beim Sozialamt einreichen
Wenn Sie bestattungspflichtig sind aber nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um alle Kosten alleine zu tragen haben Sie die Möglichkeit beim Sozialamt am Sterbeort einen Antrag auf Bestattungskostenbeihilfe zu stellen. Das Sozialamt wird Ihre Berechtigung zum Bezug dieser Leistung prüfen und nach positivem Bescheid die ortsüblichen Kosten für eine einfache Bestattung anteilig übernehmen.
- 07844 918677
- Auf der Höhe 10, 77866 Rheinau
- info@rheinauer-bestattungen.de
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